Einführung

Zu den planungstechnischen Rahmenbedingungen einer BHKW-Planung gehören einerseits die hierfür veröffentlichten VDI-Richtlinien als auch die gesetzlichen Bestimmungen im Planungsrechtlichen Bereich. Um die Planung einer BHKW-Anlage zu vereinfachen, wurden die Erkenntnisse und Erfahrungen aus BHKW-Planungen festgehalten und in der VDI-Richtlinie 3985 "Grundsätze für Planung, Ausführung und Abnahme von Kraft-Wärme-Kopplung mit Verbrennungskraftmaschinen" formalisiert. Insbesondere werden dabei die drei Phasen Planung, Ausführung und Inbetriebnahme definiert, ausführlich beschrieben und Anweisungen für deren Ausführung und Verlauf gegeben. Um Fehlauslegungen zu vermeiden, schreibt diese Richtlinie neben der Erstellung von Tagesganglinien auch die Berücksichtigung zukünftiger energiewirtschaftlicher Änderungen, wie z. B. die verstärkte Nutzung rationeller Energietechniken, im Umfeld der Anlage vor. Wesentliches zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von BHKW-Anlagen können der VDI-Richtlinie 2067 (neu) entnommen werden.

Weitere Informationen über planungsrelevante Richtlinien können Sie der Rubrik "Richtlinien" des BHKW-Infozentrums entnehmen.

Neben der allgemeinen planungstechinsch richtigen Vorgehensweise müssen behördliche und gesetzliche Auflagen bei der Realisierung von BHKW-Anlagen erfüllt werden. Die folgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die maßgeblichen Gesetzeswerke und deren Geltungsbereich ohne Anspruch auf Vollständigkeit.


Bundesimmissionsschutzgesetz
(BimSchG)

Bei der Genehmigung nach BimSchG, welches durch diverse Verordnungen (z. B. 4. BImSchV, 9. BimSchV) und Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Luft, TA Lärm) konkretisiert wird, werden die von der geplanten Anlage ausgehenden Emissionen (z. B. Luftverunreinigungen, Lärm, elektromagnetische Felder) hinsichtlich der festgelegten Grenzwerte überprüft. Eine solche Überprüfung erfolgt bei Blockheizkraftwerken aufgrund der 4. BimSchV im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst, wenn bestimmte brennstoffabhängige Leistungsgrößen (1 MWth bei Erdgas und Heizöl) überschritten werden. Die Emissionsanforderung ergeben sich (auch für kleinere Anlagen) aus der TA Luft und deren Anpassung an den Stand der Technik.

Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)

Beim Einsatz wassergefährdender Stoffe (z. B. Schmier- oder Heizöl) wird auf Grundlage des WHG geprüft, ob mit einer Gefährdung des Grundwassers oder sonstiger Gewässer zu rechnen ist.

Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG)

Die Versorgung Dritter mit Strom bedarf laut EnWG der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Für die umweltverträgliche Energieversorgung durch Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Landesbauordnung
(LBO)

Die Errichtung baulicher Anlagen ist in den Bauordnungen der Länder geregelt. Insbesondere für Anlagenteile, die nicht nach BimSchG zu genehmigen sind, kann ein gesondertes Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommen.


Wie bereits auf der Internetseite BHKW-Berechnung hingewiesen, haben weitere Gesetze wie das Energiesteuergesetz, das Stromsteuergesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie das KWK-Gesetz entscheidende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer BHKW-Anlage und müssen bei der BHKW-Planung ebenfalls berücksichtigt werden.

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